Ziele Partner Grundsätze: unabhängig, überparteilich, gemeinnützig und transparent Dankeschön an unsere Förderer
Unsere Ziele
Die Vereinigung hat die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Sarkoidose und anderer granulomatöser Erkrankungen sowie damit zusammenhängender Krankheitsbilder und Syndrome zum Ziel, und die Förderung der Auffindung von Mitteln zur Heilung und Linderung derselben, sowie Rat und Hilfestellung für die Betroffenen.
Zielsetzung ist dabei der weitere Ausbau zu einer starken Vereinigung zur Bündelung der Betroffeneninteressen, um die nachhaltige Verbesserung der Situation der Erkrankten zu erreichen, sowie die Klärung der Ursachenzusammenhänge, um zu einer ursachengezielten Therapie zu gelangen.
Dabei kommt der Stärkung der Betroffenenkompetenz in Sachen der eigenen Erkrankung durch Information und gegenseitigen Erfahrungsaustausch besondere Bedeutung zu.
Informationen für Patienten, Ärzte, Therapeuten und Öffentlichkeit zur Verminderung der Dunkelziffer und diagnostischen Latenzzeit bis zur richtigen Diagnose durch Aufklärung sind genauso Anliegen wie die Verminderung schwerer Krankheitsverläufe durch Informationen zur Verlaufskontrolle.
Verbesserung der sozialmedizinischen Einstufung der Sarkoidose, zum Beispiel beim Grad der Behinderung.
Interessenvertretung gegenüber Politik, und Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen
Erhöhung der öffentlichen Aufmerksamkeit für diese Krankheitsbilder und die Probleme der Betroffenen
Forderung nach patientenorientierten interdisziplinären Versorgungsstrukturen für Sarkoidose- und Granulomatose-Kranke mit Sarkoidose-Zentren und Spezialambulanzen.
Die Umsetzung von Rehabilitationsmaßnahmen je nach Organbeteiligung und auftretender Kombination von unterschiedlichen Organbeteiligungen, Stadium/Typ der Sarkoidose sowie vorhandenem Leistungsrest ist unser Anliegen. Dabei müssen auch besondere Klima- und Landschaftsfaktoren Berücksichtigung finden.
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Unsere Partner
Dazu arbeitet die Vereinigung mit Sarkoidose-erfahrenen Ärzten, medizinischen Fachgesellschaften und mit Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens zusammen. Mit den Verbänden der gesundheitlichen Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie Sarkoidose-Patienten-Vereinigungen in anderen Ländern bestehen enge Kontakte und Kooperationen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe)
Dachverband zur Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen in DeutschlandAllianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) in der BAG Selbsthilfe e.V.
Dachverband zur Interessenvertretung der Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland. Unsere Vereinigung gehört zu den Gründungsverbänden der ACHSE.Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP)
Wissenschaftliche Fachgesellschaft der Lungenfachärzte in DeutschlandDeutsche Lungenstiftung e.V.
Verein zur Förderung der Pneumologie und der wissenschaftlichen Ausbildung in der PneumologieEuropean Organization for Rare Disorders (EURORDIS)
Dachverband der Selbsthilfeorganisationen für seltene Erkrankungen in Europa ![]()
Europäischer Dachverband der Selbsthilfe-Vereinigungen für Sarkoidose und andere granulomatöse Erkrankungen ![]()
European Respiratory Society (ERS)
Europäische wissenschaftliche Fachgesellschaft der LungenfachärzteEuropean Lung Foundation (ELF)
Europäische LungenstiftungWorld Association of Sarcoidosis and Other Granulomatous Disorders (WASOG)
Weltweite Wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte für Sarkoidose und andere granulomatöse Erkrankungen
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Unsere Grundsätze: unabhängig, überparteilich, gemeinnützig und transparent
Die Deutsche Sarkoidose-Vereinigung e.V. ist unabhängig und überparteilich.
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Unsere Satzung* definiert als Vereinszweck "die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Sarkoidose und anderer granulomatöser Erkrankungen sowie damit zusammenhängender Krankheitsbilder und Syndrome und der Auffindung von Mitteln zur Heilung und Linderung derselben. Der Verein erteilt darüber hinaus seinen Mitgliedern Rat und Auskunft."
Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt durch das Finanzamt. Mitgliedsbeiträge und Spenden für gemeinnützige Zwecke im Rahmen unserer Satzung sind steuerabzugsfähig. Mit gleichem Bescheid wurde die Deutsche Sarkoidose-Vereinigung als wissenschaftlichen Zwecken dienend anerkannt.
Die Leitsätze* der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAG Selbsthilfe) für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen insbesondere mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie gelten ebenso für die Deutsche Sarkoidose-Vereinigung e.V.. Sie stellen die Unabhängigkeit als Interessenvertretung der Sarkoidose-Erkrankten sicher und regeln die Transparenz. Hier können Sie die Selbstauskunft über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen für das Jahr 2021*, 2020*, 2019*, 2018*, 2017*, 2016*, 2015*, 2014*, 2013*, 2012* und 2011* zur Kenntnis nehmen. Die Quote der Zuwendungen von Industrieunternehmen lag in den Jahren stets zwischen 0 und maximal 1,1 Prozent der Gesamteinnahmen pro Jahr. Dabei war der Anteil von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen immer deutlich unter 1 Prozent der Gesamteinnahmen. Die Deutsche Sarkoidose-Vereinigung gemeinnütziger e.V. steht somit in keinerlei Abhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen.
Dankeschön
Wir danken für die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" gemäß § 20 h SGB V in Höhe von 35.000,- EUR im Jahr 2020.
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Zur pauschalen, gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen haben sich die folgenden Bundesverbände der Krankenkassen zusammengeschlossen:
In den Vorjahren betrug diese Förderung etwa im Jahr 2019 55.000 EUR, 2018 50.000 EUR, 2017 45.000 EUR, 2016 36.000 EUR. der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
der AOK-Bundesverband GbR
der BKK Dachverband e.V.
der IKK e.V.
die Knappschaft
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Dem BKK Dachverband e.V. danken wir für die Projektförderung "Lernort Selbsthilfe nach Standortbestimmung, Modul - Kommunikation" nach § 20 h SGB V in Höhe von 5.310,- EUR im Jahr 2016.
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